Rechtsprechung
RFH, 22.10.1931 - VI A 935/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.03.1954 - I 135/53 S
Ausweisung einer Provisionsforderung in der Bilanz duch den Vermittlungsagenten …
Weitere eingehende Ausführungen zur Gewinnverwirklichung aus schwebenden Geschäften enthält die Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 935/30 vom 22. Oktober 1931, Slg. Bd. 29 S. 276, RStBl.Solange ein derartiges wesentliches Risiko gegeben ist, wird man nach den Grundsätzen des Urteils des Reichsfinanzhofs VI A 935/30 die Aktivierungspflicht der Provisionsforderung verneinen müssen.
Bei der Beurteilung des Umfangs dieses Risikos wird man der Auffassung des Handlungsagenten, der seine eigenen Verhältnisse am besten beurteilen kann, wesentliche Beachtung schenken und ihm deshalb im Rahmen dieser Grenzen ein Wahlrecht zubilligen müssen, wie es bereits in der Entscheidung VI A 935/30 vom 22. Oktober 1931 allgemein für schwebende Verträge im einzelnen dargestellt ist.
- BFH, 18.12.1956 - I 84/56 U
Pflicht zur Aufnahme schwebender Verbindlichkeiten in die Bilanz - Aufnahme von …
Auch hier kommt es auf die Abnahme des Bauwerks durch den Vertragsgegner an (Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 935/30 vom 22. Oktober 1931, Slg. Bd. 29 S. 276, Reichssteuerblatt - RStBl - 1932 S. 13, VI 744/38 vom 11. Januar 1939, Slg. Bd. 46 S. 44, RStBl S. 323 und Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 62/49 vom 13. Januar 1950, Steuer und Wirtschaft 1950 Nr. 49). - BFH, 08.05.1952 - IV 403/51 U
Sachlieferungsverpflichtungen aus schwebenden Verträgen - Aufführung von …
Lediglich in besonders gelagerten Fällen wird bereits bei Vorauszahlungen eine Gewinnrealisierung als Wahlrecht für den Kaufmann anerkannt, so wenn die zu liefernde Ware versandbereit zur Verfügung steht und die Lieferung mit keinem Risiko belastet ist (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 935/30 vom 22. Oktober 1931, Slg. Bd. 29 S. 276, 287; VI A 610/32 vom 10. Januar 1934, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1934 Nr. 210; Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs IV 62/49 U vom 13. Januar 1950, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen - Bay.FMBl. - 1950 S. 83).